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	<title>2022 &#8211; Kanzlei Bivour</title>
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	<description>Berater für Recht und Steuern</description>
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		<title>Änderungen bei der Grunderwerbsteuer 2022</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Mar 2022 13:48:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[2022]]></category>
		<category><![CDATA[Änderung]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
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					<description><![CDATA[11.02.2022, 09:48 Uhr &#8211; 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Grundsteuerreform: Steuererklärung bis 31.10.2022 abgebenDie Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll]]></description>
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<p>11.02.2022, 09:48 Uhr &#8211; 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.</p>



<p><strong>Grundsteuerreform: Steuererklärung bis 31.10.2022 abgeben</strong><br>Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll voraussichtlich ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.</p>



<p><strong>Grundsteuerreform &amp; Steuererklärung: Werden Immobilienbesitzer vom Bundesland informiert?</strong><br>Ob Sie als Eigentümer selbst an die Erklärung denken müssen oder vom Finanzamt informiert werden, welche Unterlagen und Daten Sie für Ihre »Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte« benötigen, welche Angaben vielleicht bereits vorliegen und wie die Übermittlung genau von statten gehen soll, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, Immobilienbesitzer von sich aus zu informieren.</p>



<p>Aber auch, wenn Sie (noch) keine entsprechende Post erhalten haben, besteht kein Grund zur Beunruhigung: Das Verfahren läuft erst an und die Abgabe der Steuererklärungen zur Grundsteuer soll ohnehin erst ab Sommer möglich sein.</p>



<p>Wie hoch Ihre Grundsteuerbelastung in Zukunft tatsächlich ausfallen wird, kann im Moment noch niemand wirklich sagen, weil<br>weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen</p>



<p><a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-grundsteuer-1639838">https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-grundsteuer-1639838</a></p>



<p>Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärungen.<br>Die Abrechnung unserer Gebühren erfolgt entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung und nach unserem zeitlichen Aufwand.</p>



<p>Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre ggf. vorhandenen Grundstücks- und Immobilienwerte übermitteln können, bitten wir Sie, unseren Erfassungsbogen (Excel-Tabelle, Tabellenblatt: Vorerfassung Grundsteuerreform) auszufüllen und an unsere Kanzlei zurückzusenden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Steuererklärung ab 2022: Das müssen Sie wissen</title>
		<link>https://kanzlei-bivour.de/neue-steuererklaerung-ab-2022-das-muessen-sie-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[p495453]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jan 2022 08:27:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[2022]]></category>
		<category><![CDATA[Änderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Für das Jahr 2022 steht eine Änderung bei der Steuererklärung an. Unter anderem ist es dann nicht mehr nötig, gleich alle Belege einzureichen. Alles, was Sie zur neuen Steuererklärung wissen müssen, haben wir in diesem Praxistipp für Sie zusammengefasst. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Für das Jahr 2022 steht eine Änderung bei der Steuererklärung an. Unter anderem ist es dann nicht mehr nötig, gleich alle Belege einzureichen. </p>



<p>Um das Finanzamt sowie die Bürger zu entlasten, wurde für 2022 eine Änderung bei der Steuererklärung veranlasst.<br><br>Wichtigste Änderung: Belege wie beispielsweise Spendenquittungen müssen ab dann nur noch auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden.<br><br>Bis zum Jahr 2022 müssen Sie noch sämtliche Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen.<br><br>Zudem wird das Verfahren von Grund auf geändert: Die Steuererklärung wird komplett digitalisiert. Ihre Daten können Sie dann über das Programm &#8222;Elster&#8220; abrufen, überprüfen und    <br>in eine digitale Steuererklärung übernehmen. Auch die Daten Dritter werden elektronisch eingefügt &#8211; beispielsweise die des Arbeitgebers, der Krankenkasse und solche über <br>Kapitaleinkünfte. Die Erklärung wird digital übermittelt, und der Bescheid kommt ebenfalls elektronisch wieder zu Ihnen zurück.<br><br>Mit der Änderung wird es zudem möglich sein, direkt mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus verspricht man sich durch die Digitalisierung eine schnellere <br>Bearbeitungszeit.<br><br>Ab dem Jahr 2022 werden die Steuererklärungen außerdem nur noch maschinell überprüft. Mitarbeiter des Finanzamts prüfen nur noch stichprobenartig.<br><br>Darüber hinaus wurde die Abgabefrist verlängert, sofern Sie einen Steuerberater beauftragen. Die Deadline ist in diesem Fall Ende Februar.<br>Sofern Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung wie gewohnt am 31. Dezember des Folgejahres abgeben.</p>
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