Änderungen bei der Grunderwerbsteuer 2022

11.02.2022, 09:48 Uhr – 2022 startet die Umsetzung der Grundsteuerreform: Ab dem 1.7.2022 werden nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Grundsteuerreform: Steuererklärung bis 31.10.2022 abgeben
Die Abgabe muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Das soll voraussichtlich ab dem 01.07.2022 über das Online-Angebot der Steuerverwaltung »Mein ELSTER« möglich sein. Als Abgabefrist für die Erklärung ist der 31.10.2022 vorgesehen.

Grundsteuerreform & Steuererklärung: Werden Immobilienbesitzer vom Bundesland informiert?
Ob Sie als Eigentümer selbst an die Erklärung denken müssen oder vom Finanzamt informiert werden, welche Unterlagen und Daten Sie für Ihre »Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte« benötigen, welche Angaben vielleicht bereits vorliegen und wie die Übermittlung genau von statten gehen soll, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, Immobilienbesitzer von sich aus zu informieren.

Aber auch, wenn Sie (noch) keine entsprechende Post erhalten haben, besteht kein Grund zur Beunruhigung: Das Verfahren läuft erst an und die Abgabe der Steuererklärungen zur Grundsteuer soll ohnehin erst ab Sommer möglich sein.

Wie hoch Ihre Grundsteuerbelastung in Zukunft tatsächlich ausfallen wird, kann im Moment noch niemand wirklich sagen, weil
weder die Grundstücksbewertung endgültig abgeschlossen ist noch die Hebesätze ab dem Jahr 2025 feststehen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-grundsteuer-1639838

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärungen.
Die Abrechnung unserer Gebühren erfolgt entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung und nach unserem zeitlichen Aufwand.

Damit wir der Finanzverwaltung fristgerecht Ihre ggf. vorhandenen Grundstücks- und Immobilienwerte übermitteln können, bitten wir Sie, unseren Erfassungsbogen (Excel-Tabelle, Tabellenblatt: Vorerfassung Grundsteuerreform) auszufüllen und an unsere Kanzlei zurückzusenden.