Neue Steuererklärung ab 2022: Das müssen Sie wissen

Für das Jahr 2022 steht eine Änderung bei der Steuererklärung an. Unter anderem ist es dann nicht mehr nötig, gleich alle Belege einzureichen.

Um das Finanzamt sowie die Bürger zu entlasten, wurde für 2022 eine Änderung bei der Steuererklärung veranlasst.

Wichtigste Änderung: Belege wie beispielsweise Spendenquittungen müssen ab dann nur noch auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden.

Bis zum Jahr 2022 müssen Sie noch sämtliche Belege zusammen mit der Steuererklärung einreichen.

Zudem wird das Verfahren von Grund auf geändert: Die Steuererklärung wird komplett digitalisiert. Ihre Daten können Sie dann über das Programm “Elster” abrufen, überprüfen und
in eine digitale Steuererklärung übernehmen. Auch die Daten Dritter werden elektronisch eingefügt – beispielsweise die des Arbeitgebers, der Krankenkasse und solche über
Kapitaleinkünfte. Die Erklärung wird digital übermittelt, und der Bescheid kommt ebenfalls elektronisch wieder zu Ihnen zurück.

Mit der Änderung wird es zudem möglich sein, direkt mit dem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Darüber hinaus verspricht man sich durch die Digitalisierung eine schnellere
Bearbeitungszeit.

Ab dem Jahr 2022 werden die Steuererklärungen außerdem nur noch maschinell überprüft. Mitarbeiter des Finanzamts prüfen nur noch stichprobenartig.

Darüber hinaus wurde die Abgabefrist verlängert, sofern Sie einen Steuerberater beauftragen. Die Deadline ist in diesem Fall Ende Februar.
Sofern Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung wie gewohnt am 31. Dezember des Folgejahres abgeben.