Newsletter September 2019

Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können nur bis 1.000 € im
Monat steuerlich berücksichtigt werden. Nicht unter diese Begrenzung fallen jedoch
Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände.
Ausgaben für Firmenfeiern können nur dann steuermindernd geltend gemacht werden, wenn sie
beruflich veranlasst sind. Bereitet die Quantifizierung des beruflichen Teils Schwierigkeiten, ist
dieser Anteil zu schätzen.

Grundstückseigentümer können von ihren Nachbarn verlangen, dass diese Äste entfernen, die in
das eigene Grundstück ragen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 2
Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung September 2019 und
Oktober 2019

S T E U E R A R T F Ä L L I G K E I T
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.09.20191 10.10.20192
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 10.09.2019 entfällt
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.09.2019 entfällt
Umsatzsteuer 10.09.20193 10.10.20194
Ende der Schonfrist Überweisung5
obiger Steuerarten
bei Zahlung durch: Scheck6
13.09.2019 14.10.2019
06.09.2019 07.10.2019
Sozialversicherung7 26.09.2019 28.10.2019
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende
Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten
Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige
Finanzamt abzuführen.
1 Für den abgelaufenen Monat.
2 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
3 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern
ohne Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu
drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die
Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
6 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim
Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
7 Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein
einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens
zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.09.2019/24.10.2019, jeweils 0 Uhr) vorliegen. In den Bundesländern
und Regionen, in denen der 31.10.2019 kein gesetzlicher Feiertag (Reformationstag) ist, werden die Beiträge
am 29.10.2019, 0 Uhr fällig. Die Beitragsnachweise müssen dann bis zum 25.10.2019, 0 Uhr übermittelt werden.
Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn
Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die
Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
Mieter/Vermieter/Grundstückseigentümer
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Gewerbeimmobilie
Verluste aus einer Vermietung sind steuerlich anzuerkennen, wenn der Vermieter beabsichtigt, über die voraussichtliche
Dauer der Vermietung einen Überschuss zu erzielen. Bei der Vermietung von Wohnungen wird hiervon
grundsätzlich typisierend ausgegangen, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Bei Gewerbeimmobilien gilt
diese Vermutung jedoch nicht. Vielmehr muss die Überschusserzielungsabsicht stets im Einzelfall festgestellt
werden. Dabei wird auf einen Zeitraum von 30 Jahren abgestellt.
Eine GbR erzielte Einkünfte aus der Verpachtung eines Hotel-Gasthofs, den sie 1993 erworben hatte. Nach
Kündigung des Pachtvertrags nahm die GbR umfangreiche Umbauten und Erweiterungen vor und verpachtete
den neuen Hotel- und Gaststättenkomplex an eine Betriebs-GmbH. Das Finanzamt ermittelte für einen 30-jährigen
Prognosezeitraum seit Anschaffung einen Totalverlust. Es erkannte in Folge geltend gemachte Werbungskostenüberschüsse
für Vorjahre nicht mehr an.
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 3
Der Bundesfinanzhof1 hingegen entschied, dass durch Umbau und Erweiterung ein anderes Objekt entstand.
Für dieses begann ein neuer Prognosezeitraum, für den die Überschusserzielungsabsicht neu zu beurteilen ist.
Zurückschneiden über die Grundstücksgrenze ragender Äste
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs2 kann ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn
verlangen, dass dieser über die Grenze herüberragende Äste entfernt. Voraussetzung ist aber, dass die
Grundstücksnutzung beeinträchtigt wird.
Der Beseitigungsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der Störung geltend gemacht werden;
danach ist der Anspruch verjährt.3 Unabhängig davon steht dem Grundstückseigentümer ein Selbsthilferecht zu.
Er kann die vom Nachbargrundstück herüberragenden Zweige selbst abschneiden.
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Überprüfung der Obergrenze des Weihnachts- und Urlaubsgelds
Ein Arbeitgeber hatte arbeitsvertraglich versprochen, die Bemessungsobergrenze für die Berechnung zusätzlichen
erfolgsbezogenen Urlaubs- und Weihnachtsgelds alle zwei Jahre zu überprüfen. Der Arbeitgeber überprüfte zwar
die Obergrenze, entschied aber mehrfach, sie unverändert zu lassen.
Ein Arbeitnehmer machte geltend, aus der Überprüfungsklausel ergebe sich für ihn ein Anspruch darauf, dass der
Arbeitgeber die Grenze alle zwei Jahre nach billigem Ermessen erhöhe.4
Diese Rechtsauffassung erklärte das Bundesarbeitsgericht5 für unzutreffend. Für eine Anpassungspflicht müssen
vielmehr dahin gehende Vereinbarungen bestehen, was bei einer bloßen Überprüfungspflicht gerade nicht der Fall
ist. Eine Überprüfungspflicht ohne Anpassungspflicht ist auch nicht sinnlos. Sie stellt sicher, dass die Überprüfung
nicht vergessen wird und die Arbeitnehmer sie einfordern können. Außerdem bewirkt sie einen gewissen
Legitimations- und Begründungsdruck für den Arbeitgeber.
Pflegekräfte in stationären Pflegeinrichtungen sind regelmäßig
sozialversicherungspflichtig
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn
 die Arbeit nicht selbstständig ausgeübt wird,
 die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber verrichtet wird und
 der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung Anspruch auf ein Arbeitsentgelt hat.
Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind mit dieser Tätigkeit
regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der
Sozialversicherungspflicht.
So entschied das Bundessozialgericht6 und ist der Auffassung, dass unternehmerische Freiheiten bei Pflegekräften
kaum denkbar seien, obwohl sie weitgehend eigenverantwortlich arbeiteten. Deshalb könne eine Selbstständigkeit
nur ausnahmsweise angenommen werden. Bloße Freiräume bei der Aufgabenerledigung, wie z. B. ein Auswahlwahlrecht
der zu pflegenden Personen oder bei der Reihenfolge der einzelnen Pflegemaßnahmen, reichten als
Indizien für eine Selbstständigkeit nicht aus.
1 BFH, Urt. v. 19.02.2019, IX R 16/18, BFH/NV 2019, S. 804, LEXinform 0951871. Weitere Informationen enthält
die Mandanten-Info-Broschüre „Immobilien-Vermögen aufbauen mit Steuergestaltungen“, Art.-Nr. 32172
(Erscheinungstermin vsl. September 2019).
2 BGH, Urt. v. 22.02.2019, V ZR 136/18, MDR 2019, S. 608, LEXinform 1674893.
3 §§ 195, 199 BGB.
4 § 315 Abs. 1 BGB.
5 BAG, Urt. v. 27.02.2019, 10 AZR 341/18, BB 2019, S. 1395, LEXinform 1675797.
6 BSG, Urt. v. 07.06.2019, B 12 R 6/18 R, LEXinform 0449875.
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 4
Einkommensteuer
Steuerermäßigung wegen Unterbringung eines Elternteils in einem Pflegeheim
Aufwendungen für die Unterbringung von Angehörigen in einem Pflegeheim fallen nicht unter die Vergünstigung
für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen.7
Ein Sohn beteiligte sich finanziell an den Kosten für die Heimunterbringung seiner Mutter. Er hatte diese Kosten,
soweit sie auf Pflege und Verpflegung entfielen, steuermindernd geltend gemacht.
Zu Unrecht, entschied der Bundesfinanzhof8. Eine Steuerermäßigung wird nur für Aufwendungen wegen der
eigenen Unterbringung in einem Heim oder zur eigenen dauernden Pflege gewährt. Aufwendungen für die
Unterkunft oder Pflege einer dritten Person fallen nicht unter die Begünstigungsregelungen.
Kosten der Einrichtungsgegenstände bei einer doppelten Haushaltsführung voll
abziehbar
Der Abzug von Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Inland ist auf höchstens 1.000 € im Monat
begrenzt.9 Hierzu gehören alle Aufwendungen, die der Steuerpflichtige zu tragen hat, um die Unterkunft zu
nutzen. Die Aufwendungen für Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände einschließlich der Abschreibung für
Abnutzung sind nicht einzurechnen. Sie sind – soweit notwendig – unbegrenzt abzugsfähig. Die Nutzung solcher
Haushaltsartikel und Einrichtungsgegenstände ist nicht mit der Nutzung der Unterkunft als solche gleichzusetzen.
Die Finanzverwaltung hatte bisher die Auffassung vertreten, dass die Aufwendungen für Möblierung und Hausrat
den nur beschränkt abziehbaren Unterkunftskosten zuzurechnen seien.10
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs11)
Gewerbliche Tätigkeit durch nachhaltig ausgeübte Warenverkäufe auf der
Internetplattform eBay
Wer kostengünstig oder kostenlos Gegenstände erwirbt, um sie anschließend über eBay in Form von
Versteigerungen mit Gewinn zu verkaufen, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil
des Hessischen Finanzgerichts12.
Die Klägerin will diese Entscheidung nicht akzeptieren. Sie ist der Auffassung, dass es sich bei ihrer Tätigkeit um
eine reine Vermögensverwaltungstätigkeit gehandelt habe. Ihre Verkaufsaktivitäten habe sie nur zufällig,
unprofessionell und ungeplant vorgenommen. Es habe sich um einen Zeitvertreib bzw. ein Hobby gehandelt.
Ob diese Argumentation Bestand haben wird, muss abgewartet werden. Der Bundesfinanzhof muss abschließend
entscheiden.
Unternehmer/Unternehmen
Wann liegt ein steuerlich zu berücksichtigendes Finanzplandarlehn eines
GmbH-Gesellschafters vor?
Hat ein wesentlich beteiligter GmbH-Gesellschafter bis zum 27. September 2017 seiner GmbH eine eigenkapitalersetzende
Finanzierungshilfe in Form eines sog. Finanzplandarlehns gegeben, gehört dies zu den
7 § 35a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG.
8 BFH, Urt. v. 03.04.2019, VI R 19/17, DStR 2019, S. 1144, LEXinform 0951338.
9 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Weiterführende Informationen enthalten die Mandanten-Info-Broschüre
„Aktuelles zur Reisekostenabrechnung“, Art.-Nr. 32102, LEXinform 0411431, die Mandanten-Info-Karte
„Reisekosten ab 2019“, Art.-Nr. 31142, LEXinform 0411433, und das Fachbuch für Mandanten „Reisekosten
2019“, Art.-Nr. 35419, LEXinform 0936947.
10 BMF, Schr. v. 24.10.2014, IV C 5 – S 2353/14/10002, Rz. 104, BStBl 2014 I, S. 1412, LEXinform 5235256.
11 BFH, Urt. v. 04.04.2019, VI R 18/17, BFH/NV 2019, S. 870, LEXinform 0951311.
12 Hessisches FG, Urt. v. 19.07.2018, 2 K 1835/16, (Rev. eingel., Az. BFH: X R 26/18), EFG 2019, S. 777,
LEXinform 5022057. Weitere Informationen enthält die Mandanten-Info-Broschüre „Verkäufe über Online-
Plattformen“, Art.-Nr. 32178 (Erscheinungstermin vsl. September 2019).
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 5
Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung. Fällt das Darlehn z. B infolge einer Insolvenz der GmbH aus, kann der
Verlust steuerlich zu 60 % einkommensmindernd berücksichtigt werden.13
Der Bundesfinanzhof14 hat in einer neuen Entscheidung nochmals dargestellt, wann ein Finanzplandarlehn
vorliegt. Maßgebend sind die zwischen dem Gesellschafter und der GmbH getroffenen Vereinbarungen, denen
zufolge die eingesetzten Mittel einlageähnlichen Charakter haben sollen, obwohl sie als Darlehn bezeichnet
werden. Für ein Finanzplandarlehn sprechen etwa
 eine fehlende Kündigungsmöglichkeit des Darlehnsgebers,
 unter Fremden unübliche Konditionen der Darlehnsgewährung,
 zeitlicher Zusammenhang zwischen Gesellschaftsgründung und Darlehnsvertrag sowie
 eine langfristige, den Geldbedarf der GmbH abdeckende Darlehnsüberlassung.
Hinweis: Finanzplandarlehn, die nach dem 27. September 2017 gegeben wurden, sind nach der Aufhebung des
Eigenkapitalersatzrechts durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von
Missbräuchen“ keine Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung mehr.15 Sie können zwar nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofs16 gegebenenfalls als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden.
Jedoch liegen bereits Pläne des Gesetzgebers vor,17 dies zu unterbinden.
Keine nachträgliche Änderung eines Antrags, mit dem der Stichtag einer
Einbringung festgelegt wurde
Bringt ein Unternehmer seinen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft ein, kann
die Einbringung auf Antrag auf einen Tag zurückbezogen werden, der höchstens acht Monate vor dem Tag des
Abschlusses des Einbringungsvertrags liegt. Außerdem darf der Tag nicht mehr als acht Monate vor dem Tag
liegen, an dem das eingebrachte Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergeht.
Den Antrag kann (nur) die übernehmende Kapitalgesellschaft stellen. Er ist bei dem für die Besteuerung der
Kapitalgesellschaft zuständigen Finanzamt zu stellen. Er kann ausdrücklich, aber auch konkludent, z. B. durch
Abgabe einer Steuererklärung nebst Bilanz auf den Einbringungsstichtag, gestellt werden. Ein einmal gestellter
Antrag kann nicht mehr geändert werden. Das heißt, der Einbringungsstichtag ist nicht mehr änderbar.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs18)
Schätzung beruflich veranlasster Aufwendungen einer Firmenfeier
Der Bundesfinanzhof19 musste sich zum wiederholten Mal mit der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
„Herrenabende“ beschäftigen:
Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte in mehreren Jahren sog. Herrenabende im Garten des namensgebenden Partners
veranstaltet, bei denen jeweils über 300 Gäste unterhalten und bewirtet wurden. Dabei entstanden Aufwendungen
für Musik, Veranstaltungstechnik und Bewirtung von rund 64 € pro Teilnehmer. Streitig war die Berücksichtigung
als steuermindernde Betriebsausgabe.
Der Bundesfinanzhof stellte klar: Steht fest, dass ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst ist,
bereitet seine Quantifizierung aber Schwierigkeiten, ist der Anteil unter Berücksichtigung aller maßgeblichen
Umstände zu schätzen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen eines Kanzleifests Mandanten, potenzielle
Neu-Mandanten und Geschäftsfreunde eingeladen werden und nicht mehr rekonstruierbar ist, wer tatsächlich
erschienen ist. Ferner gilt dies auch, wenn aufgrund der zahlreichen persönlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu den eingeladenen Gästen nicht abschließend beurteilt werden kann, bei welchem Gast von einer überwiegend
beruflich veranlassten Einladung auszugehen ist.
13 § 17 EStG, § 3 Nr. 40 EStG. Weitere Informationen enthält die Mandanten-Info-Broschüre „GmbHGesellschafter-
Darlehen“, Art.-Nr. 32186 (Erscheinungstermin vsl. September 2019).
14 BFH, Beschl. v. 11.01.2019, IX B 126/17, BFH/NV 2019, S. 583, LEXinform 5908830.
15 BFH, Urt. v. 11.07.2017, IX R 36/15; BFH/NV 2017, S. 1501, LEXinform 0950458.
16 BFH, Urt. v. 24.10.2017, VIII R 13/15, BFH/NV 2018, S. 280, LEXinform 0950234.
17 BMF, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung
weiterer steuerlichen Vorschriften, DStZ 2019, S. 401, LEXinform 0449754.
18 BFH, Urt. v. 19.12.2018, I R 1/17, BFH/NV 2019, S. 888, LEXinform 0951178.
19 BFH, Beschl. v. 21.03.2019, VIII B 129/18, BFH/NV 2019, S. 812, LEXinform 5908851.
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 6
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung einer vermieteten Zahnarztpraxis
Eine GmbH vermietete ein Gebäude zum Betrieb einer Zahnarztpraxis an eine Ärztegemeinschaft. In dem
Mietvertrag vereinbarten die Parteien, dass neben der Gebrauchsüberlassung der Räumlichkeiten insbesondere
bewegliche Wirtschaftsgüter mit überlassen werden, die für eine funktionsfähige Zahnarztpraxis erforderlich sind.
Die GmbH war der Ansicht, dass dies eine umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung darstelle. Das Finanzamt
widersprach.
Das Finanzgericht München20 gab dem Finanzamt Recht. Die GmbH hatte die Räumlichkeiten sowie die
Ausstattung für die funktionsfähige Zahnarztpraxis durch einen einheitlichen Vertrag überlassen. Dieser sah keine
Aufteilung des zu zahlenden Entgelts für die Überlassung der Räumlichkeiten sowie der Praxisausstattung vor. Das
Finanzgericht kam daher im Streitfall zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Überlassung des Inventars nicht um
eine bloße Nebenleistung zur Raumüberlassung handelt, da die Überlassung der voll funktionsfähigen Praxisausstattung
für die Beteiligten bedeutender ist als die reine Raumüberlassung. Es handelt sich im Ergebnis um
eine eigenständige und einheitliche Leistung besonderer Art. Diese ist dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz
zu unterwerfen.
Verfahrensrecht
Anspruch auf Auskunft über die steuerliche Behandlung eines Konkurrenten
Das Steuergeheimnis verbietet den Finanzbehörden, Erkenntnisse, die sie im Besteuerungsverfahren gewinnen,
an Dritte weiterzugeben. Es verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit.
Kommt allerdings ernstlich in Betracht, dass ein Steuerpflichtiger durch die rechtswidrige Besteuerung eines
Konkurrenten erhebliche Wettbewerbsnachteile erleidet, kann er trotz des Steuergeheimnisses vom Finanzamt
Auskunft über die bei dem Konkurrenten angewandte Besteuerung verlangen.
Das Hessische Finanzgericht21 verlangte bei einem solchen Auskunftsersuchen die substantiierte und glaubhafte
Darstellung der konkret feststellbaren, durch Tatsachen belegte, Wettbewerbsnachteile.
Im Urteilsfall war ein Arzt auf dem Gebiet der Augenlaserbehandlung tätig. Er sah eine GmbH als Konkurrentin an
und vermutete, dass diese Augenlaserbehandlungen ebenfalls umsatzsteuerfrei abrechne, obwohl sie dies nicht
dürfe. Das Gericht lehnte den Auskunftsanspruch ab, weil der Arzt die Wettbewerbsnachteile nicht ausreichend
dargelegt habe. Außerdem sei die Umsatzsteuerbefreiung der ärztlichen Leistungen nicht als drittschützende
Norm anzusehen.22
Hinweis: Eine drittschützende Norm liegt vor, wenn diese nicht nur dem Allgemeininteresse, sondern auch dem
Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient.
Sonstiges
Beide Eltern können Kinderreisepass beanspruchen
Die Eltern eines 2016 geborenen Kinds stritten über die Herausgabe des Kinderreisepasses. Das Kind hatte
aufgrund einer Vereinbarung seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei der aus Kamerun stammenden Mutter. Das
Sorgerecht übten beide Elternteile gemeinsam aus. Die Mutter hatte Asyl in Deutschland beantragt und bereits
ihren Schulabschluss nachgeholt. Sie hatte glaubhaft versichert, weiterhin die Schule besuchen zu wollen. Sie
verlangte die Herausgabe des Passes vom Kindsvater.
Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich einen
Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses, entschied der Bundesgerichtshof23. Das gilt jedoch nur dann,
wenn der Elternteil den Pass für die Ausübung seines Sorgerechts auch benötigt. Es existiert keine pauschale
Regelung, wonach Ausweisdokumente immer in den Haushalt des Elternteils gehören, in welchem das Kind seinen
Lebensmittelpunkt hat. Ausnahmen sollen gelten, wenn die berechtigte Besorgnis besteht, dass der die
20 FG München, Urt. v. 27.02.2019, 3 K 1976/17, (rkr.), EFG 2019, S. 1036, LEXinform 5022077.
21 Hessisches FG, Urt. v. 11.12.2018, 4 K 977/16, (rkr.), EFG 2019, S. 745, LEXinform 5022087.
22 § 4 Nr. 14 UStG.
23 BGH, Beschl. v. 27.03.2019, XII ZB 345/18, MDR 2019, S. 676, LEXinform 5216540.
Erläuterungen und Kommentare Blitzlicht-September 2019 Seite 7
Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten will.
Das kann bei einer ernsthaft zu befürchtenden Entführung des Kinds ins Ausland angenommen werden.
Vor dem Hintergrund der Verwurzelung der Mutter im Inland ist objektiv nicht zu befürchten, dass sie sich mit
dem Kind ins Ausland absetzen will. Soweit sie auf das Ausweisdokument zur Ausübung des Sorgerechts
angewiesen ist, muss der Kindsvater den Pass herausgeben.