Was sich im Steuerrecht ab 2024 ändert

Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht in Kraft, die für Wachstum in der Wirtschaft sorgen und Unternehmen entlasten sollen. Unser Überblick zeigt die wichtigsten geplanten Maßnahmen.

Ab 2024 müssen sich Unternehmen Steueränderungen einstellen.

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen setzen die deutsche Wirtschaft unter massiven Druck. Steuerpolitische Maßnahmen sollen Unternehmen gezielt entlasten und mehr Wachstum ermöglichen. Dieser Beitrag stellt die wichtigsten Punkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der aktuell geplanten steuerlichen Neuregelungen für Unternehmen ab 2024 vor:

Wachstumschancengesetz

Mit dem Regierungsentwurf „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ ist ein großes Paket verschiedener steuerlicher Maßnahmen auf dem Weg. Der Regierungsentwurf wurde verzögert veröffentlicht und enthält einige Änderungen zum Referentenentwurf. Aufgrund eines Konfliktes innerhalb der Ampelkoalition wurde das Gesetz allerdings zunächst blockiert. Doch nun soll das Gesetzgebungsverfahren zügig vorangetrieben werden. Nachfolgend die für Unternehmen besonders interessanten Punkte:

Förderung von Investitionen

Mit dem Wachstumschancengesetz soll eine Investitionsprämie eingeführt werden. Diese ist insbesondere als Unterstützung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaschutz gedacht. Die Prämie ist für sechs Jahre (2024 bis 2030) geplant und gilt nur für Investitionen, die in diesem Zeitraum begonnen und abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 15 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung soll für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wiedereingeführt werden. Sie galt bereits im Rahmen der Corona-Steuerhilfegesetze für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022. Damit können Unternehmen erneut von dem Wahlrecht für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens profitieren, die nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Auch für Wohngebäude ist die degressive Abschreibung befristet wieder geplant. Sie kommt für Gebäude infrage, die im Zeitraum vom 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 hergestellt oder die mit obligatorischem Vertrag nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 angeschafft werden.

Steuerliche Forschungsförderung

Die Bundesregierung will die steuerliche Forschungsförderung stärken und noch mehr steuerliche Anreize setzen. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Einzelunternehmen, die künftig besser gefördert werden.

Elektronische Rechnungen

Eine große Änderung steht im Bereich der Rechnungsstellung an, allerdings erst ab 2025: Für den B2B-Bereich steht dann verpflichtend der Einsatz elektronischer Rechnungen auf der Agenda. Es sind jedoch auch Übergangsregelungen in Planung. Eine entsprechende gesetzliche Regelung hierzu ist bereits in Arbeit. Unternehmen müssen zeitnah ihre Prozesse umstellen.

GWG und Sammelposten

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) soll auf 1.000 Euro erhöht werden. Damit können Unternehmen ab 2024 noch mehr Wirtschaftsgüter sofort als Betriebsausgaben abziehen und den Gewinn mindern. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, bessere Bedingungen für die Abschreibung von Sammelposten zu schaffen.

Weitere wichtige Neuregelungen

  • Verbesserte Sonderabschreibung nach § 7g EStG
  • Änderung der Thesaurierungsbegünstigungen
  • Anhebung der Grenzen für die Buchführungspflicht und für die Ist-Besteuerung
  • Freibetrag für Betriebsveranstaltungen soll von bisher 110 Euro auf 150 Euro angehoben werden.
  • Anhebung der inländischen Verpflegungspauschalen.
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
  • Digitales Spendenverfahren
  • Neue Freigrenze bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Änderungen bei der Zinsschranke
  • Anhebung der Schwellenwerte für die vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Mehr Pflichten zur Mitteilung von Steuergestaltungen
  • Verbesserung für den steuerlichen Verlustabzug
  • Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
  • Das Bürokratieentlastungsgesetz will Bürger, Unternehmen und Verwaltung entlasten. Für die Buchhaltung von zentraler Bedeutung sind Bestrebungen, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege zu verkürzen.

Bisher beträgt die Frist zehn Jahre, künftig sollen die Belege laut dem Eckpunktepapier nur noch acht Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Genauere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Pläne in Kürze in einem Referentenentwurf konkretisiert werden.

 

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind für Unternehmen eine interessante Variante, Eigenkapital zu generieren. Ach hier will die Politik die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern: Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)“ auf den Weg gebracht.

Die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist einer der wesentlichen Punkte. Momentan beträgt dieser 1.440 Euro. Ab 2024 soll der er 5.000 Euro betragen. Außerdem ist geplant, den Anwendungsbereich der Regelung zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) auszuweiten. Eine weitere Regelung sieht vor, dass die Besteuerung bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschobenen wird, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Haftung für die anfallende Lohnsteuer zu übernehmen.

Mindeststeuergesetz

Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“ beschlossen. Mit der sogenannten Mindeststeuer soll sichergestellt werden, dass Großkonzerne global mit 15 Prozent besteuert werden.

Weitere offene Themen

Bis zum Jahreswechsel werden allerdings noch einige Themen in Berlin diskutiert, die in den kommenden Monaten noch zu entscheiden sind:

Geänderte Werte in der Lohnbuchhaltung

Ab 2024 sind zahlreiche weitere steuerliche Änderungen zu berücksichtigen. Vor allem die Lohnbuchhaltung muss geänderte Werte umsetzen. So beispielsweise:

  • Anhebung des Grundfreibetrags
  • Anhebung des Kinderfreibetrags
  • Geänderte Werte in der Sozialversicherung

Hinweis: Ursprünglich geplant war, dass der Grundfreibetrag ab 2024 auf 11.604 Euro und der Kinderfreibetrag auf 6.384 Euro angehoben werden sollen. Doch Bundesfinanzminister Christian Lindner erwägt laut Medienberichten, den Grundfreibetrag auf 11.784 Euro und den Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro anzuheben, um Bürger noch mehr steuerlich zu entlasten. In Zuge der Haushaltsbefragungen soll hierzu eine Entscheidung fallen. Lohnbuchhaltungen müssen daher sehr kurzfristig mit entsprechenden Anpassungen zum Jahreswechsel rechnen.

Amtliche Sachbezugswerte 2024

Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024 wurden bereits bekannt gegeben. Der Bundesrat muss der 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung noch zustimmen.

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Die Corona-Krise brachte gerade für die Gastronomie erheblich Einbußen mit sich. Um die wirtschaftlichen Folgen zu mildern, wurde der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent gesenkt. Diese Regelung gilt bisher befristet bis Ende 2023. Doch es gibt bereits Diskussionen, ob der befristete Steuersatz verlängert werden soll. Im November rechnen Beobachter mit einer Entscheidung.

Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen

Infolge der Energiekrise wurde der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme aus einer Wärmeerzeugungsanlage befristet auf sieben Prozent gesenkt. Eigentlich war die Befristung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 vorgesehen. Doch nun erwägt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), bereits vorzeitig (ab 1. Januar 2024) wieder zum Regelsteuersatz zurückzukehren. Begründet wird dies mit der Erholung der Preise auf dem Gasmarkt. Die vorzeitige Rückkehr zum Regelsteuersatz wird kontrovers diskutiert. Kritiker befürchten, dass viele Haushalte hierdurch mitten in der Heizphase erheblich wirtschaftlich belastet werden. Die Entscheidung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen im Bundestag getroffen werden.